Bau- & Werkvertragsrecht

Als „am Bau Beteiligte“ bezeichnet man all diejenigen, die an der Errichtung, dem Umbau oder der Sanierung eines Bauwerks mitwirken. Und da kommen schon einige Parteien zusammen. Von der Behörde, die die Baugenehmigung ausstellt, über Architekten und Planer bis zu den Handwerkern der verschiedensten Disziplinen. Bauvorhaben sind sowohl im privaten wie im gewerblichen Bereich eine wichtige und finanziell risikoreiche Angelegenheit. Oft dienen diese Bauten unmittelbar der persönlichen oder geschäftlichen Weiterentwicklung und sind dementsprechend zeitkritisch.  

Ich übernehme bei all diesen Plänen gern die fachliche Beratung und stehe Ihnen mit meinen baurechtlichen Kenntnissen zur Seite. Als Anwalt für Baurecht biete ich Ihnen rechtssichere Beratung in allen Phasen des Bauwerks. Egal, ob es sich um Großbauvorhaben, öffentliche Einrichtungen, Infrastrukturmaßnahmen, Altbausanierungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen handelt.   


Sowohl Verträge für Architekten- und Ingenieurleistungen als auch Verträge zwischen Bauträger und Erwerber oder die Prüfung von Verträgen zur Vorbereitung der notariellen Beurkundung gehören dazu. Zwischen Hauptunternehmen, Architekten und Ingenieuren bestehen häufig komplexe Rechtsvereinbarungen. Hier braucht es fachliche Kenntnisse und Erfahrung, wenn es zu Konflikten in Fragen zum Abnahmezeitpunkt, zur Haftung oder Zahlungsweise kommt.  

Manchmal werden sie erst nach der Fertigstellung deutlich, in anderen Fällen stellt der Bauherr schon während der Bauphase Mängel am Objekt fest. Dann ist schnell juristische Unterstützung nötig, um fundiert die notwendigen Schritte zu beurteilen. Ich begleite Sie also in allen wichtigen Phasen des Bauvorhabens, bin beispielsweise auch bei einer Bauabnahme vor Ort.  

Leistungen auf einen Blick:  

Von der Planung bis zum Bau unterstütze ich Sie in folgenden Angelegenheiten:  

    • Bauvertragsrecht
    • Architektenrecht
    • Vertragsgestaltung
    • Vermarktung
    • Abnahme und Gewährleistung
    • vorbereitende und baubegleitende Beratung
    • die Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen der am Bau Beteiligten, insbesondere von Bauunternehmern, Architekten und Sonderfachleuten
    • die Geltendmachung von Mängelansprüchen aus Bau-, Architekten- und Bauträgerverträgen  

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